Baugenehmigung für einen Werbepylon

Außenwerbung ist für den Erfolg eines Unternehmen unerlässlich. Sie dient dazu, sich bei den potenziellen Kunden bekannt zu machen und seine Produkte oder Angebote zu bewerben. Bestens geeignet dafür sind zum Beispiel Werbepylonen in verschiedenen Größen. Sie eignen sich zum Aufstellen vor dem Laden oder der Firma und können für viele Belange erfolgreich eingesetzt werden. Außenwerbung darf grundsätzlich vom Gesetzgeber her von jedem Unternehmen in verschiedenen Formen eingesetzt werden. Doch wie bei vielen anderen Dingen auch, gibt es rein rechtlich auch ein paar gesetzliche Regelungen, die vor der Anbringung von einem Werbepylon oder anderen Mitteln für Außenwerbung beachtet werden muss.

Die Baugenehmigung sollte früh genug beantragt werden
Wer für sein Unternehmen oder seinen Laden die Aufstellung eine Werbepylon plant, sollte sich frühzeitig um die Baugenehmigung kümmern. Denn von der Prüfung des Antrags bis zur endgültigen Genehmigung können einige Wochen vergehen. Wichtig ist hierfür besonders, dass alle benötigten Unterlagen vollständig eingereicht werden. Wir beraten aber unsere Kunden darüber sehr genau und geben alle nötigen Informationen, was alles für die Beantragung notwendig ist.

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